Leitlinien des VBEW-Vorstands zum Umbau der leitungsgebundenen Energieversorgung mit Strom und Gas
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1.Beschlüsse zur Energiewende zielorientiert und engagiert umsetzen
Der Zeitplan zum Ausstieg aus der Kernenergie in Bayern wurde von der Politik unumkehrbar gesetzt. Der VBEW bekennt sich zu diesem und allen anderen Zielen der Energiewende. Das Erreichen der Klimaneutralität unserer Energieversorgung schon bis 2050 sehen wir jedoch in Gefahr. Denn es ist noch keine stimmige Lösung gefunden, die in der Lage wäre, die gegenwärtig noch gesicherte und bedarfsgerechte Energieversorgung unter wirtschaftlich tragfähigen Randbedingungen auf Grundlage erneuerbarer Energieträger gleichwertig fortzuführen. Die erfolgreiche Bearbeitung dieser Aufgabenstellung bildet die zentrale Herausforderung der nächsten Jahre für alle am Umbau der Energieversorgung Beteiligten. Die Sektorkopplung, also die Verzahnung von Strom-, Wärme- und Verkehrssektor, hat dazu einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der CO2-Ziele zu leisten. Die gleichrangige Beachtung des energiepolitischen Zieldreieckes – sichere, preiswerte und umweltfreundliche Versorgung – muss dabei wieder der Maßstab aller notwendigen Entscheidungen werden. Neben der Energiewirtschaft haben auch die Industrie, die Landwirtschaft und die gesamte Gesellschaft Verantwortung für die Umsetzung der Energiewende zu übernehmen.
2.Energiewirtschaft leistet wesentlichen Beitrag zur Energiewende
Die Unternehmen der bayerischen Energiewirtschaft als maßgeblicher Partner der Staatsregierung bei der Umsetzung der Energiewende sind langfristig in der Lage, den Umbau der Energieversorgung nachhaltig volkswirtschaftlich vertretbar zu gestalten. Die Unternehmen der allgemeinen Energieversorgung, die nach dem Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet sind, eine „sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas sicherzustellen“, übernehmen dabei eine tragende Rolle. Die Rahmenbedingungen für Investitionen sind so zu gestalten, dass sich die für den jeweiligen Anwendungszweck am besten geeigneten Technologien durchsetzen. Förderinstrumente dürfen nicht zur Marktverzerrung missbraucht werden. Die staatliche Regulierung sollte wieder auf das wirklich notwendige Maß zurückgeführt werden. Die Innovationskräfte, die durch freies unternehmerisches Handeln entstehen, müssen wieder gestärkt werden. Die Variante „Energieversorgung in Bürgerhand“ hat das Potential, die gesellschaftliche Akzeptanz für die Energiewende zu steigern und kann ergänzende Beiträge zur Energieversorgung der Allgemeinheit liefern. Daraus entstehen für diese Akteure nicht nur Rechte sondern auch Pflichten. Eine materielle und administrative Privilegierung für bestimmte Akteure wie der Bürgerenergie lehnen wir ab.
3.Systematischer und dialogorientierter Diskurs ist gefordert
Die Auseinandersetzung der Bayerischen Staatsregierung mit der Weiterentwicklung unserer Energieversorgung unter Einbezug aller gesellschaftlicher Gruppen wird vom VBEW sehr begrüßt und sollte wieder verstärkt werden. Die dialogorientierte Einbindung des VBEW und seiner Mitgliedsunternehmen durch das mit der konkreten Umsetzung der Energiewende beauftragte bayerische Wirtschafts- und Energieministerium ist für das Gelingen der Energiewende unabdingbar und wird von uns ausdrücklich befürwortet. Von allen beteiligten Institutionen fordert der VBEW ein, sich an der Umsetzung von im Dialog erarbeiteten Lösungen konstruktiv zu beteiligen und diese nicht immer wieder neu zu hinterfragen.
4.Systemintegration der erneuerbaren Energien ist voranzutreiben
In den vergangenen zehn Jahren ist die Stromerzeugung aus heimischen erneuerbaren Energien stark angestiegen. Sie deckt im Jahressaldo etwa 44 % des Stromverbrauches in Bayern. Dies ist ein Erfolg. Es kommt jetzt entscheidend darauf an, die zunehmend witterungs- und tageszeitabhängig anfallenden Strommengen aus Wind- und Sonnenenergie im Einklang mit dem Strombedarf zur Verfügung zu stellen und damit unter volkswirtschaftlich akzeptablen Bedingungen in das Energieversorgungssystem zu integrieren. Eine bedarfsgerechte Energieversorgung muss in einem hochindustrialisierten Bundesland Vorrang vor einem gesteuerten Verbrauchsverhalten haben. Alles andere würde von der Gesellschaft und der Industrie nicht akzeptiert werden. Der Zubau an volatilen Erzeugungskapazitäten muss viel besser mit dem unabdingbar notwendigen weiteren Ausbau der Netze (Übertragungs- und Verteilernetze) synchronisiert werden. Die Nutzung von Flexibilitäten wird bei fortschreitender Elektrifizierung einen Beitrag leisten, den erforderlichen Netzausbaubedarf zu reduzieren. Gleichzeitig muss die Speicherentwicklung weiter intensiviert werden.
5.Verstärktes Augenmerk ist auf den Preis und die Bürokratie zu richten
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) war in den vergangenen 19 Jahren der maßgebliche Kostentreiber beim Ausbau der Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien. Das EEG 2017 liefert insbesondere durch die verstärkte Einführung der verpflichtenden geförderten Direktvermarktung sowie der Ausschreibungen für größere Anlagen Ansätze einer kostenbewussteren Energiepolitik. Dieses grundsätzlich positive Element wird aber nicht für eine ausreichende Kostenbremse sorgen, da beispielsweise kleine Anlagen weiterhin eine marktunabhängige höhere spezifische Förderung als große Anlagen erhalten. Künftig muss die echte Marktintegration der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien als wichtigstes Ziel wieder stärker im Vordergrund stehen. Insbesondere muss das Heben von Skaleneffekten beispielsweise bei der Wasserkraft belohnt und nicht bestraft werden.
Mit Blick auf das Auslaufen der EEG-Förderung für die ersten Stromerzeugungsanlagen nach dem 31.12.2020 sind bereits jetzt marktliche Lösungen zu suchen.
Zugleich sind die Förderbedingungen des EEG viel zu komplex geworden. Der damit verbundene administrative Aufwand zur Umsetzung der Bestimmungen des EEG ist kostenintensiv und von den stromaufnehmenden Netzbetreibern mit vertretbarem Aufwand kaum mehr zu leisten. Vor dem Hintergrund, dass allein in Bayern bereits deutlich über 500.000 Anlagen nach dem EEG subventioniert werden, ist es dringend geboten, das Gesetz wieder einer massengeschäftstauglichen Umsetzung zugänglich zu machen. Bei der Bestimmung der Vergütungsvoraussetzungen ist wie beim Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz eine stärkere Einbindung der Behörden (z. B. über das Marktstammdatenregister) wünschenswert.
6.Die Energiewende ist eine große gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Der Zugang zu bezahlbarer Energie für alle gesellschaftlichen Gruppen ist ein wesentlicher Eckpfeiler für Wohlstand und sozialen Frieden in unserem Land. Die Energiewende darf die Gesellschaft nicht wie bisher noch stärker in Gewinner und Verlierer spalten. Daher sind die Lasten für den Umbau der Energieversorgung möglichst gerecht auf „alle Schultern“ zu verteilen. Es ist, was die Belastung mit Steuern, Abgaben und Umlagen angeht, ein level playing field zwischen den verschiedenen Energieträgern herzustellen. Ausnahmen bei der Entrichtung von Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelten für bestimmte Verbrauchergruppen gehen immer zu Lasten anderer und sind daher auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.
7.Der Energieträger Erdgas ist stärker in den Fokus zu rücken
Die von der Bayerischen Staatsregierung angestrebte intensivere Nutzung von Erdgas, wenn möglich in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), ist auch aus unserer Sicht richtig. Der Energieträger Erdgas ist der Partner der erneuerbaren Energien für viele Jahrzehnte. Denn der Energieträger Erdgas hat viele Vorteile. Er ist bei den CO2- und Feinstaubemissionen anderen fossilen Energieträgern überlegen. Wo heute Erdgas strömt, können künftig klimaneutrale Gase die gleiche Dienstleistung noch nachhaltiger erbringen. Gas wird einen wichtigen Beitrag zur Sektorkopplung leisten.
8.Erneuerbare und konventionelle Energien sind noch enger zu verzahnen
Versorgungssicherheit muss wettbewerblich und effizient gewährleistet werden. Die nicht geförderte Stromerzeugung befindet sich in Deutschland wie fast überall in Europa in einer wirtschaftlichen Schieflage. Insbesondere das sehr schnelle Wachstum der erneuerbaren Energien vergrößert das Problem der Fixkostendeckung bei den konventionellen Kraftwerken. Auch die nicht über das EEG geförderte große Wasserkraft läuft Gefahr, bei niedrigen Börsen-strompreisen unwirtschaftlich zu werden. Große Teile modernster Gaskraftwerksflotten stehen immer noch über Monate still.
Die Versorgungssicherheit in Deutschland würde massiv gefährdet werden, wenn immer mehr Kraftwerke, die Strom quasi auf Knopfdruck bereitstellen können, in die Unwirtschaftlichkeit und damit früher oder später in die Stilllegung getrieben werden sollten. Es muss deshalb ein zuverlässiger Rahmen für die Finanzierung benötigter gesicherter Kraftwerksleistung im konventionellen Bereich geschaffen werden. Der heutige Strommarkt, der nur die produzierte Arbeit (in MWh) vergütet (sog. Energy Only Markt - EOM), muss um ein Marktsegment ergänzt werden, das der gesicherten Leistung (in MW) einen eigenen ökonomischen Wert gibt.
Insbesondere Bayern hat durch den Wegfall der Stromerzeugung aus den Kernkraftwerken einen regelrechten Einbruch der gesichert zur Verfügung stehenden Stromerzeugung zu verkraften. Diese Lücke gilt es unter dem Einbezug aller verfügbaren Instrumente (u. a. vorhandene Erzeugungseinheiten, verstärkter Stromimport, neue Reservekraftwerke) zu schließen.
9.Die europäische Dimension der Energiewende ist zu betonen
Die deutsche Energiewende kann nur im Rahmen eines funktionierenden europäischen Energiebinnenmarkts (Energieunion) gelingen. Die Bayerische Staatsregierung sollte sich verstärkt für eine bessere Integration der erneuerbaren Energien darin einsetzen. Der CO2-Emissionshandel ist als dafür maßgebliches Lenkungsinstrument wieder zu stärken. Um den europäischen Energiebinnenmarkt zu vollenden, bedarf es eines forcierten Ausbaus grenzüberschreitender Leitungsverbindungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Die Fokussierung auf eine Energiewende, die ausschließlich auf heimische erneuerbare Energien beruht, führt in die Sackgasse.
10.Ohne Sektorkopplung ist keine erfolgreiche Energiewende möglich
Die äußerst ehrgeizigen langfristigen CO2-Reduktionsziele sind nur zu erreichen, wenn alle Verbrauchssektoren angemessen und nachhaltig ihre Beiträge leisten. Wir sehen in einer intelligenten Verknüpfung von Strom, Wärme, Mobilität und industriellen energieverbrauchenden Prozessen sowie deren Infrastrukturen dafür einen entscheidenden Hebel. Unter Heranziehung von Flexibilisierungspotentialen in der Energienutzung können die Prämissen „Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit“ auch künftig eingehalten werden. Den Strom-, Gas- und Wärmenetzen kommt dabei in Verbindung mit Speichertechnologien eine wesentliche Rolle zu. Es ist die Aufgabe der Politik, durch eine technologieoffene Steuer-, Umlagen- und CO2-Bepreisungsstrategie in einem fairen Wettbewerb die kostengünstigste Lösung zur CO2-Reduktion anzureizen. Nur in einem das Gesamtsystem betrachtenden Ansatz kann die Energiewende zum Erfolg geführt werden.
11.Die Entwicklung von Speichertechnologien ist zu forcieren
Bei der Forschung und Entwicklung von Stromspeichertechnologien halten wir im Hinblick auf die langfristig angestrebte vollständige Dekarbonisierung der Energieversorgung auf Grundlage volatiler Stromerzeugung die Entwicklung von Mittel- und Langfristspeichern für vorrangig. Die Batterietechnologie leistet für die Bewältigung der kalten Dunkelflaute derzeit keinen signifikanten Beitrag. Auch der energiewirtschaftliche Ordnungsrahmen ist vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung von ausreichenden Speicherkapazitäten entsprechend weiterzuentwickeln. Speicher im System der allgemeinen Energieversorgung dürfen nicht als Letztverbraucher eingestuft werden. Dies gilt für die Energieträger Strom und Gas. Die Rahmenbedingungen für den Betrieb von Speichern sind marktrollenunabhängig zu gestalten.
12.Die Kosten der Energiewende sind transparent zu kommunizieren
Die Politik muss gegenüber der Gesellschaft die Kosten für den grundlegenden Umbau der Energieversorgung transparent kommunizieren und klarmachen, dass dies realistisch bewertet eine Aufgabe aller gesellschaftlichen Gruppen ist und für mehrere Generationen auch so bleiben wird. Da CO2 der maßgebliche Treiber für den Klimawandel ist, muss der Ausstoß dieses Gases für alle Verbrauchssektoren und Verbrauchergruppen stärker bepreist werden, um die Energiegewinnung aus CO2--freien Technologien ohne Förderinstrumente zu ermöglichen. Die Stromsteuer ist auf das EU-rechtlich mögliche Mindestmaß zu reduzieren. Es ist ein System zu finden, dass klimaschonendes Verhalten belohnt.
13.Die Energiewende wird die bayerische Landschaft erheblich verändern
Die Versorgung eines energieverbrauchsintensiven Bundeslandes wie Bayern auf Grundlage heimischer erneuerbarer Energien ist nicht ohne eine signifikante Veränderung von Fläche und Raum in allen Regionen unseres Bundeslandes zu haben. Unsere Gesellschaft muss sich vor Augen führen, dass wir uns die derzeitige Form des Natur- und Landschaftsschutzes nur leisten konnten, weil die Energieversorgung durch den Einsatz von importierten fossilen und nuklearen Primärenergieträgern mit einer sehr überschaubaren Flächeninanspruchnahme verbunden war. Die Unternehmen der bayerischen Energiewirtschaft erwarten dazu von der Bayerischen Staatsregierung und von den Naturschutzverbänden den entscheidenden Aufklärungsbeitrag. Es gibt keine Energiewende, die man nicht sieht. So wird auch das Land die Energie für die Stadt produzieren müssen. Grassierendes kleinteiliges Denken und örtliche Autarkiebestrebungen stehen hierzu im Widerspruch.
14.Die Energienetze entscheiden über den Erfolg der Energiewende
Die Strom- und Gasnetze aller Spannungs- und Druckstufen sind ein wichtiger Schlüssel für eine erfolgreiche Energiewende. Sie ermöglichen es, durch die Vernetzung von Energiegewinnungsanlagen, Speichern und Verbrauchern die zumeist volatil anfallenden erneuerbaren Energien in das System einzubinden und die Flexibilisierungspotentiale möglichst ohne Versorgungseinschränkungen zu heben. Dafür leistet jeder Netzbetreiber in seinem Verantwortungsbereich seinen Beitrag (Kaskadenprinzip). Es ist dringend notwendig, insbesondere die Netzentgeltsystematik „Strom“ den Anforderungen dezentraler Stromerzeugung anzupassen. Heute bezahlt das Land den Stromtransport in die Stadt, die Eigenversorger sind gegenüber den Strombeziehern aus dem Netz privilegiert und die gesicherte Leistungsbereitstellung in kW der Netzbetreiber wird nicht hinreichend über die kWh vergütet. Neben der Bezugsseite ist die Einspeiseseite wesentlicher Netznutzer und Kostentreiber und muss daher auch in das System integriert werden. Netzdienliche Flexibilität muss berücksichtigt werden, d. h., Nutzer, die Netze entlasten, müssen „belohnt“ werden; Nutzer, die Engpässe verursachen, müssen „zahlen“.
15.Die Verteilernetzbetreiber sind die Chef-Logistiker der Energiewende
Der Großteil der dezentralen Energiegewinnungsanlagen wird an die Strom- und Gasverteilernetze angeschlossen. Den Betreibern dieser Netze kommt eine maßgebliche Rolle bei der Bewältigung der damit verbundenen technischen und administrativen Aufgaben zu. Die Regulierung der Energienetze darf den Unternehmen nicht die Rendite verweigern, die für einen nachhaltigen Netzbetrieb unter den Investitionserfordernissen der Energiewende notwendig ist. Regulierungsbehörden und Netzbetreiber müssen vertrauensvoll zusammenarbeiten können, damit Augenmaß und Praxisbezug der Maßstab bei der Regulierung sind. Das Regulierungsregime muss dynamischer auf die sich ändernden Aufgaben der Verteilernetzbetreiber reagieren können. Es müssen Anreize gesetzt werden, damit Netzbetreiber beim Umbau der Netze neben dem klassischen kapitalkostengetriebenen Netzausbau auch alternative Lösungsansätze prüfen und die effizienteste Lösung auswählen können.
16.Dem Trinkwasserschutz ist bei der Energiewende Rechnung zu tragen
Ein hoher Standard von Sicherheit und Qualität bei der Trinkwasserversorgung ist für die Gesundheit der Bevölkerung von immenser Bedeutung. Die Gewinnung von Erdgas durch unkonventionelles Fracking hat daher nicht in Wasserschutzgebieten (einschließlich deren Einzugsgebiete) zu erfolgen. Die Landwirtschaft ist aufgefordert, die Energiegewinnung aus Biomasse so grundwasserschonend wie irgend möglich zu betreiben.
17.Die Digitalisierung in der Energiewirtschaft muss dem Kunden dienen
Die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft ist von zentraler Bedeutung.
So ist auch die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende mit Millionen von dezentralen Energieerzeugungsanlagen nur unter Ausschöpfung aller energiewirtschaftlich sinnvollen informationstechnischen Potentialen vorstellbar.
Die Digitalisierung darf in der Energiewirtshaft aber nicht zu einem neuen Kostentreiber werden und zum Selbstzweck von Partikularinteressenvertretern missbraucht werden. So muss bei einem flächendeckenden Roll-Out von intelligenten Messsystemen der Kundennutzen im Mittelpunkt stehen. Ist der Mehrwert für diesen nicht erkennbar, wird er auch nicht bereit sein, die Mehrkosten dafür zu tragen.
Der Vorstand des Verbands der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
Stand: 31.07.2019